AKTUELLES
12.07.2022 von Christian Braun
Neues zur Rückzahlung von Fortbildungskosten
Das Bundesarbeitsgericht hat am 26.03.2021 zum Az. 9 AZR 260/21 entschieden, dass Rückzahlungsklauseln eine Regelung enthalten müssen, die eine Rückzahlung ausschließt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund Eigenkündigung wegen einer unverschuldeten, dauerhaften Leistungsunfähigkeit ausscheidet.
Hiermit sind Fälle gemeint, in denen der Arbeitnehmer ohne sein Verschulden dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Auch in diesen Fällen darf eine Rückzahlungsverpflichtung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer nicht entstehen.
Durch diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes dürften viele Rückzahlungsvereinbarungen unwirksam sein oder werden.