AKTUELLES
12.12.2022 von Christian Braun
Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2023
Minderjährigen und volljährigen Kindern sowie Studierenden steht ab dem 1.1.2023 ein höherer Unterhalt zu. Der Unterhalt erhöht sich monatlich zwischen 41,00 € bis 55,00 € pro Kind, je nach Alter. Der Unterhalt für Studierende ist von 860,00 € auf nunmehr 930,00 € angehoben worden.
Gleichzeitig wird der Eigenbedarf des unterhaltspflichtigen Elternteils ebenfalls angehoben. Statt bisher 960,00 € netto monatlich steigt der Eigenbedarf für den nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldner auf 1.120,00 € und für den erwerbstätigen Unterhaltsschuldner auf 1.370,00 € (statt bisher 1.160,00 €).
Auch der Eigenbedarf gegenüber Ansprüchen des Ehegatten steigt auf 1.385,00 € monatlich (bisher 1.180,00 €) bei Erwerbstätigkeit des Unterhaltspflichtigen auf 1.510,00 € (bisher 1.280,00 €).
Das Kindergeld beträgt ab dem 1.1.2023 für alle Kinder 250,00 € monatlich.
Insgesamt ist sowohl der den Kindern zustehende Unterhalt auf der einen Seite, aber auch der dem Unterhaltspflichtigen verbleibende Selbstbehalt an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst worden.
Für weitere Rückfragen und Unterhaltsberechnungen wenden Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Gabriele Trimborn.