Michael Findeisen Christian Braun Gabriele Trimborn Roger Kühn

AKTUELLES

06.12.2018 von Christian Braun

Mehr Unterhalt für Scheidungskinder

Die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle" wird angepasst. Der monatliche Beitrag für unterhaltspflichtige Eltern steigt um bis zu 14,00 € pro Monat.

Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt demnach von bislang 348,00 € auf 354,00 €. Für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr steigt er von bisher 399,00 € auf 406,00 €, für Kinder bis zum 18. Lebensjahr von 467,00 € auf 476,00 €. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, bleibt der Unterhalt unverändert bei mindestens 527,00 € Euro. Bei besserverdienenden Eltern sind die Sätze höher; hier steigen die monatlichen Zahlungen etwa bei 12- bis 17-Jährigen um 14,00 € von 748,00 € auf 762,00 €.

Auf den Unterhalt wird das Kindergeld bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen ganz angerechnet; es beträgt bis zum 30. Juni für ein erstes und zweites Kind 194,00 €, für ein drittes Kind 200,00 € und für jedes weitere Kind 225,00 €.

Die "Düsseldorfer Tabelle" war zuletzt zum 1. Januar 2018 angepasst worden, eine erneute Änderung wird es laut Gericht voraussichtlich zum Jahr 2020 geben.

Zurück

ÜBER UNS