Michael Findeisen Christian Braun Gabriele Trimborn Roger Kühn

AKTUELLES

01.10.2018 von Christian Braun

Keine Verzugspauschale im Arbeitsrecht

Bundesarbeitsgericht entscheidet Streit über Verzugspauschale

Das Bundearbeitsgericht hat den langen Streit um die Verzugpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB entschieden.

"Zwar findet § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch in Fällen Anwendung, in denen sich der Arbeitgeber mit der Zahlung von Arbeitsentgelt in Verzug befindet. Allerdings schließt § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch wegen erstinstanzlich entstandener Beitreibungskosten, sondern auch einen entsprechenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch und damit auch den Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB aus."

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa 284/17 -

Pressemitteilung Nr. 46/18

Zurück

ÜBER UNS