AKTUELLES
14.09.2022 von Christian Braun
Bundesarbeitsgericht entscheidet über Zeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13.09.2022 - einer Entscheidung des EuGH aus Mai 2019 folgend - entschieden, dass Arbeitgeber bereits nach den derzeit geltend gesetzlichen Vorschriften des ArbeitsschutzG verpflichtet sind, die gesamten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen und nicht nur die Überstunden, wie § 16 Abs. 2 ArbZG regelt.
Die Entscheidung hat gravierende praktische Auswirkungen z.B. bei der Vertrauensarbeitszeit, so dass zu hoffen ist, dass der Gesetzgeber schnell im Rahmen der Änderung des ArbZG Klarheit schafft und verbindliche und umsetzbare Regelungen findet.