AKTUELLES
26.02.2016 von Christian Braun
Zertifizierung für Kanzlei RFR verlängert
Prüfungsnorm ISO 9001:2015 erfüllt
Am 16.12.2015 wurde die bestehende Zertifizierung der Kanzlei durch den TÜV Rheinland bis zum 16.12.2018 verlängert. Die Prüfung erfolgte nach der neuen ISO 9001:2015 durch ein Audit und ergab keine Beanstandungen.
Diese Zertifizierung stellt einen weiteren Baustein der hohen Qualitätsstandarts der Kanzlei dar.