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AKTUELLES

22.11.2016 von Christian Braun

Vorsicht bei Patientenverfügung

Sorgfalt bei Erstellen der Patientenverfügung erforderlich

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Patientenverfügung nur dann bindend ist, wenn sie hinreichend konkret ist. Es muss eine bindende Entscheidung für die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation vorhanden sein, der sich entnehmen lassen muss, ob die künstliche Ernährung fortgeführt oder abgebrochen werden soll. Die schriftliche Äußerung „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, reicht nicht aus.

Lassen Sie daher Ihre Patientenverfügung überprüfen, um sicher zu sein, dass diese wirksam ist.

Frau Kollegin Trimborn als Fachanwältin für Erbrecht steht hier gern zu Ihrer Verfügung.

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