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AKTUELLES

02.09.2011 von Christian Braun

Vorsicht bei EU-Führerschein

Bundesbürger dürfen nicht mit Führerscheinen aus anderen EU-Staaten Auto fahren, wenn sie am Tag der Ausstellung ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Zudem sind solche Führerscheine ungültig, die während einer laufenden deutschen Sperrfrist erteilt wurden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun in mehreren Entscheidungen festgestellt (BVerwG 3 C 25/10, 28/10 und 9/11).

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