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AKTUELLES

27.03.2020 von Christian Braun

Vergleiche im Dieselskandal

Was war das Ziel der Musterfeststellungsklage?

Ziel der Klage ist die Feststellung, dass Käufern von Fahrzeugen der Marken/Hersteller Volkswagen, Audi, Seat und Skoda, die mit einem Motor der Baureihe mit der internen Werksbezeichnung EA189 mit der Klassifizierung EURO 5- oder EURO 6-Norm ausgeliefert wurden und die eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in der Europäischen Union als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut haben und deshalb einem amtlichen Rückruf unterliegen, gegen die Musterbeklagte /Volkswagen AG) dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.

Inhalt des Vergleiches

-       Entschädigungszahlungen zwischen 1.350,00 € und 6.257,00 €

-       Zeitliche Befristung bis 20. April 2020

-       Volkswagen übernimmt die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung bis 190,00 € (netto).

Wichtig: Dies gilt aber nur, wenn im Anschluss der Vergleich angenommen wird. Der anwaltliche Rat muss im Zeitraum 20. März bis 20. April 2020 angefallen sein und muss sich auf den Abschluss eines Vergleichs beziehen.

Jeder zum Musterfeststellungsverfahren angemeldete Verbraucher erhält ab Mitte März einen Brief von VW mit Zugangs-/Anmeldedaten für eine eigens eingerichtet Internetseite. Dort muss man sich zunächst registrieren und anschließend Daten zum Fahrzeug eingeben.

Anschließend ermittelt das System den möglichen Vergleichsbetrag. Diese einmalige Geldzahlung beträgt abhängig von Modell und Modelljahr des Fahrzeugs zwischen 1.350,00 € (minimal) und 6.257,00 € (maximal).

Will der Verbraucher daraufhin einen entsprechenden Vergleich abschließend, so kann er dies VW über die Internetseite bis spätestens 20. April 2020 mitteilen – rechtlich gibt er damit ein entsprechendes Angebot ab. Erst anschließend erhält der Verbraucher die verbindliche Mitteilung, dass VW das Vergleichsangebot des Verbrauchers annimmt.

Ablehnung des Vergleichs

Es besteht die Möglichkeit, die Ausgleichszahlung abzulehnen. Der vzbv wird die Muster­fest­stellungs­klage Ende April 2020 zurück­nehmen. Bis mindestens Oktober 2020 haben Sie dann Zeit, selbst gegen VW zu klagen und eine individuelle Entschädigungszahlung geltend zu machen.

Sollte der Schadensersatz die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Auszahlung des Kaufpreises erfassen, besteht jedoch das Risiko, dass die Nutzungsentschädigung (für gefahrene Kilometer) vom zugesprochenen Schadensersatz abgezogen wird. Bei einer hohen Laufleistung würde sich der Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung infolge der anzurechnenden Nutzungsentschädigung erheblich schmälern.

Fazit

Es ist individuell zu prüfen, ob der Vergleich oder ein individuelles Klageverfahren wirtschaftlich günstiger sowie ggfls. auch aufgrund der persönlichen Situation sinnvoller ist; ein wesentlicher Faktor dürfte hierbei auf der Umstand sein, ob eine Rechtsschutzversicherung für die Prozesskosten aufkommt oder diese selber zu tragen wären, da die Kosten auch bei einem Obsiegen zunächst zu tragen wären und erst im Nachhinein erstattet würden.

Wir beraten Sie gerne, nehmen Sie einfach telefonisch Kontakt zu uns auf!

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