AKTUELLES
26.09.2011 von Christian Braun
Vererblichkeit von Urlaubsansprüchen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 20.09.2011 entschieden, dass Urlaubsansprüche mit dem Tod des Arbeitnehmers erlöschen. Der Urlaubsanspruch wandelt sich auch nicht nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um, obwohl der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod nicht mehr erfüllt werden kann. Der Urlaubsanspruch ist ein höchstpersönlicher Anspruch, der nicht vererbt werden kann.
Das Urteil liegt zur Zeit nur als Pressemitteilung 72/11 vor und kann unter dem Aktenzeichen 9 AZR 416/10 auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerichtes abgerufen werden.