AKTUELLES
24.07.2015 von Christian Braun
Verein haftet nicht für Unfälle bei Transport von Kindern zu Sportveranstaltungen
Werden Kinder zu einer Sportveranstaltung von ihren Eltern gefahren und kommt es hier zu einem Unfall, haftet der Verein nicht
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.07.2015
Keine Geschäftsführung ohne Auftrag beim Transport von Kindern zu Sportveranstaltungen
Urteil vom 23. Juli 2015 – III ZR 346/14
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es sich, wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen gefahren werden, grundsätzlich – auch im Verhältnis zum Sportverein – um eine reine Gefälligkeit handelt, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt, sodass Aufwendungsersatzansprüche gegen den Verein ausscheiden.