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AKTUELLES

24.07.2015 von Christian Braun

Verein haftet nicht für Unfälle bei Transport von Kindern zu Sportveranstaltungen

Werden Kinder zu einer Sportveranstaltung von ihren Eltern gefahren und kommt es hier zu einem Unfall, haftet der Verein nicht

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 23.07.2015

Keine Geschäftsführung ohne Auftrag beim Transport von Kindern zu Sportveranstaltungen

Urteil vom 23. Juli 2015 – III ZR 346/14

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es sich, wenn minderjährige Mitglieder eines Amateursportvereins von ihren Familienangehörigen oder Angehörigen anderer Vereinsmitglieder zu Sportveranstaltungen gefahren werden, grundsätzlich – auch im Verhältnis zum Sportverein – um eine reine Gefälligkeit handelt, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt, sodass Aufwendungsersatzansprüche gegen den Verein ausscheiden.

 

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