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AKTUELLES

30.11.2021 von Christian Braun

Urlaubskürzung bei voller Kurzarbeit zulässig

Das Bundesarbeitsgericht hat heute entschieden, dass Urlaubsansprüche bei voller Kurzarbeit gekürzt werden können. Damit bestätigte das Bundesarbeitsgericht seine ständige Rechtsprechung, dass Urlaubsansprüche von tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig sein können. Die Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf Urlaubsansprüche in Corona-Zeiten haben.


Das Aktenzeichen des Bundesarbeitsgerichtes lautet 9 AZR 225/11 und ist im Internet abrufbar.

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