AKTUELLES
28.03.2012 von Christian Braun
Unwirksamkeit der Altersstaffelung für Urlaubstage im TVöD
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) enthält eine Staffelung der Urlaubstage, durch die ältere Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten als jüngere Arbeitnehmer. Die Staffelung beginnt ab dem 30. Lebensjahr und richtet sich ausschließlich an dem Kriterium des Alters. Das BAG hat am 20.03.2012 diese Regelung für unwirksam erachtet, da es sich um eine Altersdiskriminierung handele. Es sei kein Grund ersichtlich, warum ältere Arbeitnehmer bereits ab dem 30. Lebensjahr mehr Urlaub erhalten als jüngere Arbeitnehmer. Rechtsfolge dieser Diskriminierung ist die "Anpassung nach oben", was bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, den maximalen Urlaubsanspruch erhalten müssen.
Die Entscheidung des BAG trägt das Aktenzeichen 9 AZR 529/10 und ist auf der Internetseite des BAG als Pressemitteilung veröffentlicht. Die Rechtsfolgen dieser Entscheidung insbesondere für Alturlaub erläutern wir Ihnen gerne auf Anfrage.