AKTUELLES
10.03.2020 von Christian Braun
Unfallversicherung bei Probearbeitstag
Bei Schnuppertag besteht Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung
Oft wird vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses ein "Schnuppertag" vereinbart, bei dem der Bewerber unentgeltlich zur Probe arbeitet.
Das Bundessozialgericht hat am 20.08.2019 unter dem AZ: B 2 U 1/18 R entschieden, dass der Bewerber bei einem Unfall bei dieser Probearbeit als "Wie-Beschäftigter" unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt.
Das Urteil kann im Volltext auf der Seite des Bundessozialgerichtes abgerufen werden.