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10.03.2016 von Christian Braun
Teilerfolg für Banken im Widerrufsjoker
Banken müssen Bearbeitungsgebühren bei KfW-Darlehen vor 2010 nicht zurückzahlen
KfW-Kredite
Kreditnehmer haben bei Darlehen der staatlichen Förderbank KfW einen sogenannten Auszahlungsabschlag von regelmäßig 4 Prozent gezahlt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16. Februar 2016 entschieden, dass Verbraucher keine Erstattung verlangen können, sofern sie den Vertrag vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen haben (Az. XI ZR 454/14, 63/15,73/15). Bei einem späteren Vertragsabschluss kommt es darauf an, ob es sich bei dem Vertrag um einen Verbraucherdarlehensvertrag handelt. Dazu hatte die Vorinstanz, das Landgericht Osnabrück, keine Feststellungen getroffen. Deshalb muss das Landgericht dazu erneut entscheiden. Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass die Bank Geld erstatten muss.