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AKTUELLES

27.07.2016 von Christian Braun

Risiko Home Office

Unfallversicherungsschutz nicht immer gegeben

Das Home Office ist Bestandteil von modernen Arbeitszeitmodellen. Das Bundessozialgericht hat jetzt in einer Entscheidung gezeigt, dass diese Arbeit nicht ohne Risiko ist. Eine Arbeitnehmerin war in ihrem Home-Office im Dachgeschoss auf dem Weg in die Küche ein Stockwerk tiefer gestürzt, als sie sich ein Glas Wasser holen wollte. Dabei rutschte sie auf der Treppe aus und verletzte sich. Das BSG hat am 05.07.2016 entschieden, dass kein Arbeitsunfall vorliegt und Leistungen der Unfallkasse nicht gewährt werden müssen. Die Klägerin sei bei dem Wasserholen einer eigenwirtschaftlichen, nicht versicherten Tätigkeit nachgegangen.

Urteil Bundessozialgericht vom 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

Das Urteil kann auf der Internetseite des BSG abgerufen werden.

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