AKTUELLES
25.07.2017 von Christian Braun
Rechtsprechungswandel zum Weisungsrecht?
10. Senat legt Frage zum Weisungsrecht dem 5. Senat vor
Am 14.06.2017 hat der 10. Senat in einem mit Spannung erwartetem Termin zur Frage der vorläufigen Bindung eines Arbeitnehmers an eine Weisung des Arbeitgebers möglicherweise eine Rechtsprechungsänderung eingeleitet. In dem von Herrn Rechtsanwalt Braun für den Arbeitgeber geführten Verfahren ging es um eine Versetzung eines Arbeitnehmers von Dortmund nach Berlin. Der 5. Senat des BAG vertritt hier die Auffassung, dass ein Arbeitnehmer einer solchen Maßnahme vorläufig Folge leisten müsse, bis eine Entscheidung der Gerichte über die Billigkeit der Maßnahme vorliege. Dieser Rechtsprechung will der 10. Senat nicht folgen, was in dem Verfahren von entscheidungserheblicher Bedeutung wäre. Daher hat der 10. Senat die Sache dem 5. Senat vorgelegt mit der Anfrage, ob der 5.Senat bei seiner Auffassung bleibt. Sollte dies der Fall sein, müßte die Sache dem Großen Senat des BAG vorgelegt werden.
Die Pressemitteilung des BAG vom 14.06.2017 kann auf der Interetseite des BAG abgerufen werden zum AZ: 10 AZR 330/16, Pressemitteilung 25/17