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AKTUELLES

05.10.2014 von Christian Braun

Pilot nicht zum Tragen einer Dienstmütze verpflichtet

Lufthansa unterliegt in Erfurt

Die Lufthansa darf ihre männlichen Piloten nach einer Entscheidung des BAG nicht zum Tragen einer Uniformmütze verpflichten. Die vorgenommene Differenzierung zwischen Männern und Frauen in einer Betriebsvereinbarung der Lufthansa sei nicht dem Regelungszweck der BV entsprechend durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Ob überdies eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vorliegt, brauchte das BAG nicht zu entscheiden, da es hierauf nicht mehr ankam. Das BAG bestätigte damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Köln.

BAG Urteil vom 30.09.2014 - 1 AZR 1083/12.

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