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AKTUELLES

07.12.2011 von Christian Braun

Nutzungsausfall für Fahrrad

Das LG Lübeck hat einem Geschädigten bei einem Unfall Nutzungsausfall für ein Fahrrad zugesprochen. Zwar wird Nutzungsausfall bei einem Unfall in der Regel nur für Kraftfahrzeuge gezahlt. Das LG Lübeck hat nun entschieden, dass ein Unfallbeteilgter Nutzungsausfall für ein Fahrrad verlangen kann, wenn dieses Fahrrad für den täglichen Weg zur Arbeit benutzt wird. Bei der Höhe des Nutzngsausfalls hat sich das LG an den üblichen Mietpreisen für Fahrräder orientiert. Es hat dem Geschädigten 40 % des üblichen Mietpreises für die erste Woche und für die zweite und dritte Woche jeweils um 50 % reduzierte Beträge hiervon zugesprochen. Es beleibt abzuwarten, ob sich diese - sinnvolle - Rechtesprechung des LG Lübeck durchsetzen wird.

Das Urteil trägt das AZ: 1 S 16/11 und datiert vom 08.07.2011.

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