AKTUELLES
18.12.2019 von Christian Braun
Neue Düsseldorfer Tabelle
Änderungen beim Unterhalt beschlossen
Zum 01.01.2020 ändert sich die vom OLG Düsseldorf veröffentliche Tabelle für die Berechnung des Unterhaltes. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Erhöhung des Selbstbehaltes für Unterhaltspflichtige, die Erhöhung des Unterhaltes für Studenten, einen höheren Selbstbehalt für Elternunterhalt und die Erhöhung des Kindesunterhaltes.
Ob sich durch die neue Düsseldorfer Tabelle im Einzelfall tatsächlich Änderungen bei Ihrem individuellen Unterhalt ergeben, können wir Ihnen in einer persönlichen Beratung gerne mitteilen.
Bei Fragen kann Ihnen Frau Kollegin Trimborn als Fachanwältin für Familien- und Erbrecht fachkundig Auskunft erteilen.