AKTUELLES
21.12.2021 von Christian Braun
Neue Düsseldorfer Tabelle
Die neue Düsseldorfer Tabelle setzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 16.9.2020) um und wird um weitere Einkommensgruppen aufgestockt. Es sind beginnend mit einem bereinigten Einkommen von 5501 € fünf weitere Einkommensgruppen gebildet worden. Die Tabelle endet jetzt mit einem bereinigten Einkommen von 11.000 € (200 % des Mindestunterhaltes). Der Kindesunterhalt erhöht sich in diesen oberen Einkommensgruppen bis auf einen Unterhalt i.H.v. 1138 € für volljährige Kinder.