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AKTUELLES

29.07.2022 von Christian Braun

Nachweisgesetz ab 01.08.2022 geändert

Am 01.08.2022 gilt das Nachweisgesetz in seiner neuen Fassung. Der Katalog der nachzuweisenden Arbeitsbedingungen wurde nicht unerheblich erweitert und konkretisiert.

Arbeitgeber können nun entweder alle durch das Nachweisgesetz geforderten Angaben zu Arbeitsbedingungen in schriftliche Arbeitsverträge aufnehmen - was sich nur für Neuverträge anbietet - oder sich diese auf einem separaten Infoblatt unterschreiben lassen.

Für detaillierte Informationen steht Ihnen unsere Kanzlei gerne zur Verfügung.

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