Michael Findeisen Christian Braun Gabriele Trimborn Roger K�hn Birgit Boje

AKTUELLES

06.12.2018 von Christian Braun

Mehr Unterhalt für Scheidungskinder

Die sogenannte "Düsseldorfer Tabelle" wird angepasst. Der monatliche Beitrag für unterhaltspflichtige Eltern steigt um bis zu 14,00 € pro Monat.

Der Mindestunterhalt für ein Kind bis sechs Jahre steigt demnach von bislang 348,00 € auf 354,00 €. Für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr steigt er von bisher 399,00 € auf 406,00 €, für Kinder bis zum 18. Lebensjahr von 467,00 € auf 476,00 €. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, bleibt der Unterhalt unverändert bei mindestens 527,00 € Euro. Bei besserverdienenden Eltern sind die Sätze höher; hier steigen die monatlichen Zahlungen etwa bei 12- bis 17-Jährigen um 14,00 € von 748,00 € auf 762,00 €.

Auf den Unterhalt wird das Kindergeld bei Minderjährigen zur Hälfte und bei Volljährigen ganz angerechnet; es beträgt bis zum 30. Juni für ein erstes und zweites Kind 194,00 €, für ein drittes Kind 200,00 € und für jedes weitere Kind 225,00 €.

Die "Düsseldorfer Tabelle" war zuletzt zum 1. Januar 2018 angepasst worden, eine erneute Änderung wird es laut Gericht voraussichtlich zum Jahr 2020 geben.

Zurück

ÜBER UNS