AKTUELLES
18.04.2019 von Christian Braun
Kürzung von Urlaub wegen Elternzeit zulässig
Arbeitgeber können Urlaub wegen Elternzeit kürzen
Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen
Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.