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AKTUELLES

18.04.2019 von Christian Braun

Kürzung von Urlaub wegen Elternzeit zulässig

Arbeitgeber können Urlaub wegen Elternzeit kürzen

 

Elternzeit - Kürzung von Urlaubsansprüchen

 

Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht.

 

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichtes Nr. 16/19 vom 21.03.2019

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