AKTUELLES
05.10.2014 von Christian Braun
Kopftuch in kirchlichem Betrieb verboten
BAG billigt Kopftuvh-Verbot bei kirchlichen Arbeitgebern
Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen in der Regel das Tragen eines Kopftuches aus religiösen Gründen verbieten. Die Mitarbeiter seien zu neutralem Verhalten verpflichtet, so das BAG. Voraussetzung ist aber, dass es sich bei dem Betrieb auch um eine kirchliche Einrichtung handelt, was vorliegend für den Fall einer Klinik zweifelhaft war. Daher muss das LAG Hamm über den Fall neu entscheiden.
BAG vom 24.09.2014 - 5 AZR 611/12 - Pressemitteilung 48/14