AKTUELLES
12.10.2020 von Christian Braun
Kommt der Widerruf von Aufhebungsverträgen zurück ?
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 07.02.2019 entschieden, dass ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns dazu führen kann, dass einem Arbeitnehmer ein Schadenersatzanspruch zusteht, der im Ergebnis zur Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages führt (Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18).
Hierbei ist davon auszugehen, dass sich die Entscheidung des BAG auf Ausnahmesituationen bezieht. Allerdings dokumentiert eine Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 19.05.2020, das auch relativ normale Verhandlungssituationen, die durchaus druckvoll sein können, einen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns bewirken können (AZ: 5 Sa 173/19).
In Verhandlungen über Aufhebungsverträge ist daher darauf zu achten, dass Gespräche möglichst neutral geführt werden. Ferner ist darauf zu achten, dass für den Fall einer prozessualen Auseinandersetzung Beweismittel vorliegen (Zeugen, Protokolle etc.).