AKTUELLES
01.10.2018 von Christian Braun
Keine Verzugspauschale im Arbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht entscheidet Streit über Verzugspauschale
Das Bundearbeitsgericht hat den langen Streit um die Verzugpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB entschieden.
"Zwar findet § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch in Fällen Anwendung, in denen sich der Arbeitgeber mit der Zahlung von Arbeitsentgelt in Verzug befindet. Allerdings schließt § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch wegen erstinstanzlich entstandener Beitreibungskosten, sondern auch einen entsprechenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch und damit auch den Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB aus."
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa 284/17 -