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08.04.2015 von Christian Braun

Schönheitsreparaturen bei Einzug in unrenovierte Wohnung ?

Mieterrechte erneut durch BGH gestärkt

Der BGH hat die Möglichkeit, Mietern beim Auszug (oder auch schon während des laufenden Mietverhältnisses) vertraglich Schönheitsreparaturen aufzuerlegen, wenn sie die Wohnung nicht renoviert übernommen haben, für unzulässig erklärt. „Hiervon werden Hunderttausende Mieter profitieren“, sagt der Direktor des Mieterbundes Lukas Siebenkotten. Dem Bundesgerichtshof genügte im Streitfall nicht einmal, dass der Immobilieneigner zum Ausgleich auf eine halbe Monatsmiete verzichtet hatte. Die Vermieter reagieren enttäuscht und sehen ihre Investitionen als gefährdet an.

BGH vom 18.03.2015 - VIII ZR 185/14 (abrufbar auf der Internetseite des BGH)


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