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AKTUELLES

23.06.2022 von Christian Braun

Keine Bedenkzeit bei Aufhebungsvertrag erforderlich

Das Bundesarbeitsgericht hat am 24.02.2022 zum Az. 6 AZR 333/21 entschieden, dass das Gebot fairen Verhandelns bei Unterbreitung eines Aufhebungsvertrages nicht allein deswegen verletzt werde, weil der Arbeitgeber den von ihm angebotenen Aufhebungsvertrag nur zur sofortigen Annahme unterbreitet. Es sei unschädlich, dass der Arbeitnehmer keine Bedenkzeit habe oder keinen Rechtsrat einholen könne.Die Prüfung, ob das Gebot fairen Verhandelns verletzt sei, sei anhand der Gesamtumstände im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden.


Die Entscheidung kann auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerichtes eingesehen werden.

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