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AKTUELLES

17.06.2022 von Christian Braun

Kein Anspruch auf Schlussformel im Zeugnis

Nachdem das LAG Düsseldorf am 12.01.2021 entschieden hat, dass einem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Aufnahme einer Schlussformel im Zeugnis zustehen kann, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.02.2022 diese Enstcheidung aufgehoben.

Es bleibt daher dabei, dass in einem Zeugnis keine Schlussformel (Bedauern,- Dank- und Abschiedswunsch) enthalten sein muss. Es bietet sich daher an, eine solche Schlussformel in einem Zeugnis bei Streitigkeiten zum Bestandteil eines Vergleiches zu machen.

Die Entscheidung des BAG trägt das Aktenzeichen 9 AZR 146/21 und kann im Internet eingesehen werden.

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