AKTUELLES
08.06.2016 von Christian Braun
Telefonverträge über Brancheneinträge
Cold Call Verträge unwirksam
In der Vergangenheit versuchen verschiedene Anbieter von Brancheneinträgen etc., mit telefonisch abgeschlossenen Verträgen Rechnungsforderungen durchzusetzen, die sich auf Einträge in Branchenverzeichnissen beziehen. Die Rechnungen liegen bei 300-500 Euro. Diverse Untergerichte und das LG Bonn haben hierzu entschieden, dass die Forderungen nicht bestehen, da der Cold Call wettbewerbswidrig war und die Forderung aus dem Vertrag hierauf beruht. Es lohnt sich daher, solche Rechnungen anwaltlich prüfen zu lassen.