AKTUELLES
15.11.2012 von Christian Braun
"Gelber Schein" am ersten Tag
Bundesarbeitsgericht ernstcheidet über Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon ab dem ersten Tag der Erkrankung
Das Bundesarbeitsgericht hat am 14.11.2012 entschieden, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, schon ab dem ersten Tag einer Erkrankung die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass eine AU-Bescheinigung vorzulegen ist, wenn die Erkrankung länger als drei Tage andauert (§ 5 Abs. 1). Allerdings kann der Arbeitgeber nach dem Wortlaut der Vorschrift die Vorlage einer AU-Bescheinigung auch schon früher verlangen. Streitig war nun, ab es für dieses Verlangen des Arbeitgebers eines besonderen Grundes bedarf, z.B. häufigere Kurzerkrankungen des betroffenen Arbeitnehmers.
Das BAG hat entschieden, dass ein solcher Grund nicht vorliegen muss, sondern die Entscheidung im freien Ermessen des Arbeitgebers steht. Tarifliche Regeln stehen dem nur entgegen, wenn sie das vorbezeichnete Recht des Arbeitgebers ausdrücklich ausschließen.
Die Entscheidung ist auf der Internetseite des BAG als Pressemitteilung 78/12 zum Aktenzeichen - 5 AZR 886/11 - veröffentlicht.