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AKTUELLES

02.09.2011 von Christian Braun

Für Urlaubsabgeltungsansprüche greifen Ausschlussfristen

Das Bundesarbeitsgericht hat am 09.08.2011 entschieden, dass für Urlaubsabgeltungsansprüche einzel- und tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen gelten. Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist nach Auffassung des BAG ein Geldanspruch und daher auch wie ein solcher zu behandeln.

Diese Entscheidung hat große Bedeutung in den Fällen, in denen nach langer Erkrankung und Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis die nach neuer Rechtsprechung nicht verfallenen Urlaubsabgeltungsansprüche geltend gemacht werden sollen.

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