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AKTUELLES

26.07.2011 von Christian Braun

EuGH verbessert Rechte des Käufers bei Mangelbeseitigung

Der EuGH hat am 16.06.2011 entschieden, dass bei Durchführung von Mangelbeseitungsarbeiten bei gekauften Sachen der Verkäufer auch die notwendigen Kosten für Ein- und Ausbau der Kaufsache tragen muss. Konkret ging es um mangelhafte Fliesen, die der Käufer selbst verlegt hatte. Der Verkäufer schuldet nach dem Urteil des EuGH nicht nur die Nachlieferung von neuen Fliesen, sondern auch die Kosten für Aus- und Einbau. Dies hatte der Bundesgerichtshof bislang anders entschieden, so dass sich die Rechtspostion des Käufers erheblich verbessert hat. Dies gilt jedoch nur, wenn der Käufer Verbraucher, also Privatperson ist.

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