AKTUELLES
22.12.2021 von Christian Braun
EuGH stärkt Rechte der Fluggäste bei Vorverlegungen
Der Europäische Gerichtshof /EuGH) hat entschieden, das Fluggäste künftig eine Entschädigung nach den einschlägigen Fluggastrechte-Verordnungen erhalten, wenn ein Flug um mehr als 1 Stunde vorverlegt wird und die Fluggesellschaft nicht mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Änderung der Flugzeit informiert hat.
Die Vorverlegung der Abflugzeit wird damit einer Annullierung gleichgestellt. Die Entschädigungssummen liegen zwischen 250 und 600 €.