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AKTUELLES

07.12.2011 von Christian Braun

EuGH entscheidet erneut über Verfall von Urlaub bei Krankheit

Der EuGH hat seine Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei lang andauernder Erkrankung präzisiert. Er hat am 22.11.2011 entschieden, dass eine tarifliche Regelung, die einen Verfall von Urlaubsansprüchen nach einem Übertragungszeitraum von 15 Monaten nach dem Bezugszeitraum (Kalenderjahr) vorsieht, wirksam ist. Ein unbegrenzter Anspruch auf Ansammlung von Jahresurlaub bei dauernder Krankheit würde dem Zweck des Urlaubes nicht gerecht. Eine Übergansgfrist, die den Bezugszeitraum für den Urlaub um 15 Monate verlängert, stelle eine angemessene Regelung dar.

Die Entscheidung liegt zur Zeit nur als Pressemitteilung des EuGH Nr. 123 vom 22.11.2011 vor und trägt das Aktenzeichen C-214/10

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