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AKTUELLES

07.10.2021 von Christian Braun

Entschädigung wegen Flugverspätung/Flugausfall

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung von Anfang Oktober 2021 (Rechtssache C-613/20) entschieden, dass eine Fluggesellschaft auch dann eine Entschädigung wegen eines Flugausfalls zu zahlen hat, wenn der Ausfall auf einen Streik des eigenen Personals zurückzuführen ist, das dem Streikaufruf bei der Muttergesellschaft gefolgt ist, sich also dem Streik bei der Muttergesellschaft angeschlossen hat. Die Fluggesellschaft könne sich insofern, so der EuGH, nicht auf außerordentliche Umstände im Sinne der sog. Fluggastrechteverordnung (VO (EG) 261/2004) berufen, welche die Entschädigungspflicht normalerweise entfallen lassen. Es habe sich nicht um ein unvorhersehbares oder nicht beherrschbares Ereignis gehandelt. Die gleichen Grundsätze gelten entsprechend bei Flugverspätungen.

Bereits im März 2021 hatte der EuGH entschieden (Rechtssache C-28/20), dass der (legale) Streik des eigenen Personals keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Verordnung darstelle, welcher die Entschädigungspflicht entfallen lasse.

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