AKTUELLES
08.04.2015 von Christian Braun
Einschaltung eines Detektives mit Risiken für Arbeitgeber
Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes bei Überwachung durch Detektiv
Das Bundesarbeitsgericht hat einem Arbeitnehmer ein Schmerzensgeld von 1.000,00 Euro zugebillgt, der von seinem Arbeitgeber durch einen Detektiv wegen angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit überwacht wurde. Diese Überwachung war rechtswidrig, da nur verschiedene Arbeitsnnunfähigkeitsbescheinigungen von verschiedenen Ärzten vorlagen und sonst keine Tatsachen, die den Arbeitnehmer belasteten. Das BAG hat entschieden, dass in diesem Fall die Überwachung nicht rechtmäßig war und daher eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes des Arbeitnehmers darstellte, was zu dem zuerkannten Schmerzensgeld führte.
BAG vom 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13 (abrufbar auf der Internetseite des BAG)