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05.10.2018 von Christian Braun
Dieselskandal: LG Köln entscheidet gegen VW
Unser Kläger gewinnt gegen die Volkswagen AG, Kaufpreis muss zurückgezahlt werden
Das Landgericht hat in einem von uns angestrengten Klageverfahren mit Urteil vom 27.09.2018 – Az. 20 O 90/128 – die Volkswagen AG (VW) zur Erstattung des Kaufpreises verurteilt gegen Rückgabe des Fahrzeugs. Unser Mandant hatte das Fahrzeug, das mit dem Motor EA189 mit der umstrittenen Abschaltvorrichtung ausgestattet ist, im Jahr 2014 als Neuwagen käuflich erworben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Jedoch hat VW – was in einem so frühen Stadium der streitigen Auseinandersetzung sehr ungewöhnlich ist – zwischenzeitlich Vergleichsbereitschaft signalisiert. Offenbar fürchtet VW die Signalwirkung für sie negativer Urteile kurz vor Beginn der Verjährung der Schadenersatzansprüche am 31.12.2018.
Derzeit führen wir noch weitere Klagen gegen VW vor dem Landgericht Köln. Auch hier haben die Vorsitzenden Richter bereits angedeutet, den Klagen stattgeben zu wollen. In einem der Verfahren geht es hierbei nicht um ein Neufahrzeug im engeren Sinne, sondern um ein als Tageszulassung erworbenes Fahrzeug einer Konzerntochter (Seat).