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AKTUELLES

24.03.2020 von Christian Braun

Corona VIII

Die Menschen in Deutschland dürfen sich bei leichten  Atemwegserkrankungen nun zwei Wochen am Telefon krankschreiben lassen. Zuletzt bestand die Möglichkeit bereits für sieben Tage. Nun vereinbarten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Krankenkassen-Spitzenverband die Verlängerung, wie die KBV mitteilte.

Die telefonische, 14-tägige Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sei möglich, wenn der Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht. "Voraussetzung ist immer, dass es sich um leichte Beschwerden der oberen Atemwege handelt."

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