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AKTUELLES

23.03.2020 von Christian Braun

Corona VII

Der Arbeitgeber hat alternativ zur Kurzarbeit auch die Möglichkeit, für 3/5 des Jahresurlaubes Betriebsferien anzuordnen. Diese Möglicheit kann sinnvoll sein, wenn verhindert werden soll, dass Arbeitnehmer nach der Corona Krise versuchen, den bestehenden Urlaub zu nehmen. Während des Urlaubes muss natürlich die normale Vergütung weiter gezahlt werden. Diese Variante ist daher teurer als Kurzarbeit Null und sollte wohlüberlegt genutzt werden.

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