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AKTUELLES

25.03.2020 von Christian Braun

Corona IX

Der Bundestag stimmt heute über gravierende Änderungen im Mietrecht und im Darlehensrecht ab.

Sofern Mieter wegen der Corona-Krise Mieten nicht zahlen können, soll das Kündigungsrecht des Vermieters eingeschränkt werden.

Gleiches gilt für Darlehensverträge. Hier werden Zins- und Tilungsleistungen gestundet und das Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzuges beschränkt.

Sobald die Regelungen verbindlich sind, werden wir weiter informieren.

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