AKTUELLES
25.03.2020 von Christian Braun
Corona IX
Der Bundestag stimmt heute über gravierende Änderungen im Mietrecht und im Darlehensrecht ab.
Sofern Mieter wegen der Corona-Krise Mieten nicht zahlen können, soll das Kündigungsrecht des Vermieters eingeschränkt werden.
Gleiches gilt für Darlehensverträge. Hier werden Zins- und Tilungsleistungen gestundet und das Kündigungsrecht wegen Zahlungsverzuges beschränkt.
Sobald die Regelungen verbindlich sind, werden wir weiter informieren.