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AKTUELLES

20.11.2018 von Christian Braun

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Beitragspflicht für Betriebsrenten in der Kranken -und Pflegeversicherung

Bestimmte Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung nach einem früheren Arbeitsverhältnis unterliegen nicht mehr der Beitragspflicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Entscheidungen für Änderungen bei der Betriebsrente gesorgt. Demnach müssen Rentner, die eine Betriebsrente erhalten, grundsätzlich auf die Auszahlungen Sozialabgaben leisten. Für Senioren, die die Beiträge zur bAV nach Ausscheiden aus dem Unternehmen selbst weitergeführt haben, gilt jedoch eine Ausnahme. Sie haben nun Anspruch auf Rückzahlung zu viel geleisteter Beiträge gegenüber der Krankenkasse  (Entscheidungen vom 27.06.2018, AZ 1 BvR 100/15 sowie 1 BvR 249/15).

Wer von dieser Entscheidung betroffen ist, sollte bei seiner Krankenkasse einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X, verbunden mit der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge, bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Sollte die Krankenkasse den Antrag ablehnen, ist dagegen der Widerspruch zulässig.

Sofern Sie hier Unterstützung benötigen, steht Herr Kollege Kühn als Fachanwalt für Sozialrecht gern zu Ihrer Verfügung.

 

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