Michael Findeisen Christian Braun Gabriele Trimborn Roger K�hn Birgit Boje

AKTUELLES

22.02.2012 von Christian Braun

Bundesgerichtshof entscheidet zur Verkehrssicherungspficht auf Bahnsteigen

Der Bundesgerichtshof hat am 17.01.2012 entschieden, dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen bei schuldhafter Verletzung von Verkehrssicherungspflichten auch dann haftet, wenn die Verkehrssicherungspflicht in zulässiger Art und Weise auf einen Dritten übertragen wurde. Das Eisenbahnverkerhsunternehmen habe das Verschulden Dritter in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden (§ 278 BGB).

Die Entscheidung begründet daher eine Haftung des Eisenbahnunternehmens auch dann, wenn Fahrbetrieb und Infratsruktur rechtlich getrennt werden.

Die Entscheidung des BGH ist auf der Internetseite des BGH als Pressemitteilung 7/2012 abrufbar und trägt das Aktenzeichen - X ZR 59/11 -.

Zurück

ÜBER UNS