AKTUELLES
24.08.2012 von Christian Braun
Bundesarbeitsgericht entscheidet über Urlaubsabgeltung
Das BAG hat am 07.08.2012 die lange zwischen den Instanzgerichten streitige Frage über den Verfall von Urlaubsansprüchen langzeiterkrankter Arbeitnehmer entschieden. Nunmehr verfallen diese Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Das BAG hat insoweit eine europarechtskonforme Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG vorgenommen und damit die Rechtsprechung des EuGH zum unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen bei Erkrankung des Arbeitnehmers modifiziert. Dieses Urteil bringt daher Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die Entscheidung des BAG ist auf der Homepage des BAG als Pressemitteilung 56/12 veröffentlicht.
Rechtsanwalt Christian Braun Fachanwalt für Arbeitsrecht Köln