AKTUELLES
08.04.2015 von Christian Braun
Arbeitnehmerrechte bei Bildern und Videos
Einwilligung des Arbeitnehmers erlischt nicht bei Ende des Arbeitsverhältnisses
Das Ende des Arbeitsverhältnisses führt nach einer neuen Entscheidung des BAG nicht dazu, dass eine vom Arbeitnehmer erteilte Einwilligung in Video- und Bildaufnahmen automatisch erlischt. Hat der Arbeitnehmer seine Einwilligung einmal erteilt, z.B. für das Erstellen eines Werbeprospektes, muss diese erteilte Einwilligung vom Arbeitnehmer ausdrücklich widerrufen werden. Hierfür bedarf es allerdings eines plausiblen Grundes, so das Bundesarbeitsgericht.
Entscheidung des BAG vom 19.02.2015 - 8 AZR 1011/13, abrufbar auf der Internetseite des Bundesarbeitsgerichtes