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AKTUELLES

11.10.2011 von Gabriele Trimborn

Altersunterhalt - nachträgliche Befristung

Der BGH hat durch Urteil vom 29.06.2011 entschieden, dass der Unterhalt, der an den geschiedenen Ehegatten gezahlt wird, herabgesetzt werden kann, wenn der Unterhaltsverpflichtete in Rente geht. Entgegen der früheren Rechtslage muss daher die Rente der Unterhaltsberechtigten nicht mehr aufgestockt werden. Vielmehr muss sie sich mit der Rente zufrieden geben, die ihrer eigenen Berufsausbildung entspricht.

 

Die Entscheidung des BGH trägt das Aktenzeichen XII ZR 157/09 und kann auf der Seite des BGH abgerufen werden.

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